AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
der
Miller Exhaust - Custombike GmbH
An der Bieg 19
91074 Herzogenaurach
Tel. 0049 (0)9132 7453 80
Fax: 0049 (0)9132 7453 81
E-mail: info@miller-custombike.de
Web: miller-custombike.de
Registergericht: Fürth HRB 8376
Geschäftsführer: Nicolai Michl
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die zwischen der Miller Exhaust - Custombike GmbH und ihren Kunden (im Folgenden Besteller) begründeten Rechtsverhältnisse gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden grundsätzlich zurückgewiesen. Sie gelten nur dann als wirksam einbezogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation unserer Ware im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot der Miller Exhaust - Custombike GmbH auf Abschluss eines Kaufvertrages, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Besteller wird hierdurch lediglich aufgefordert durch seine Bestellung ein Angebot auf Vertragsschluss abzugeben.
(2) Der Besteller kann unsere Produkte in unserem Online-Shop zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Mit Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit seiner Bestellung erkennt der Besteller die AGB der Miller Exhaust - Custombike GmbH als für das Rechtsverhältnis maßgeblich an.
(3) Wir bestätigen die Bestellung spätestens binnen 2 Tagen per Email. Mit der Bestellbestätigung nehmen wir das Vertragsangebot des Bestellers an. Die jeweilige Produktbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Preise & Versandkosten
(1) Alle Preisangaben verstehen sich in EURO, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Skonti und sonstige Nachlässe werden grundsätzlich nicht gewährt, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sind nicht in den Preisangaben enthalten, sie werden gesondert berechnet. Bei Lieferungen in das Nicht-EU-Ausland können weitere Zölle, Steuern, oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an die Miller Exhaust - Custombike GmbH. Dem Besteller wird empfohlen, die Einzelheiten vor Bestellung bei seiner zuständigen Zoll- oder Steuerbehörde zu erfragen.
(2) Die Lieferung erfolgt nach Auswahl des Bestellers per Post/DHL & UPS bzw. per Nachnahme. Die Versandkostenpauschale (Versandkosten Post/ DHL & UPS, Verpackung und Versicherung) richtet sich nach dem Paketgewicht und beträgt zwischen 5,90 € - 23,90 € (bei nationalem Versand), zzgl. 8,60 € Übermittlungsentgelt bei Nachnahme und wird im Bestellprozess und bei der Bestellbestätigung angegeben. Die Versandkosten von DHL National und UPS International sind auf unserer Homepage einsehbar.
(3) Transportversicherung:
Postpakete sind bis 500,00- € // 2500,00-€ Warenwert versichert. Ist der Besteller Unternehmer erfolgt eine Versicherung bei einem Warenwert über 500,00 € nur auf ausdrückliches Verlangen.
(4) Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preisangaben.
§ 4 Zahlungsbedingungen & Fälligkeit
(1) Die Zahlung kann durch Vorkasse, PayPal, Klarna oder Nachnahme erfolgen. Für Geschäftskunden besteht zudem die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug (Lastschrift).
(2) Wir behalten uns den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten im Einzelfall vor.
(3) Der Kaufpreis ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(4) Bei Bestellungen von Sonder- und Einzelanfertigungen, sowie bei großen Bestellmengen, behält sich die Miller Exhaust - Custombike GmbH vor, vor Beginn der Ausführung eine Anzahlung von 50 % des Warenwertes zu verlangen.
(5) Bearbeitungsgebühr - ist eine von Unternehmen berechnete Gebühr, die für die Aufträgen anfallenden Verwaltungskosten erhoben wird.
§ 5 Lieferfristen
(1) Die Lieferfrist beträgt für Auspuffanlagen 2-10 Werktage für Zubehör 2-5 Werktage.
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut durch den Besteller bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
(2) Die Lieferfrist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn sämtliche vom Besteller gegebenenfalls für die Ausführung der Bestellung notwendig beizubringenden Unterlagen und technischen Daten der Miller Exhaust - Custombike GmbH vorliegen. Dies gilt insbesondere für Spezialanfertigungen.
(3) Veranlasst der Besteller nach Vertragsschluss Änderungen oder Abweichungen der bestellten Ware beginnt die Lieferfrist, beginnend ab Bestätigung der abweichenden Bestellung, erneut zu laufen.
(4) Die Miller Exhaust - Custombike GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt. Im Falle der Teilleistung fallen die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung nur einmal an.
(5) Gerät die Miller Exhaust - Custombike GmbH mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller nach Setzung einer angemessenen Frist, auf welche keine Lieferung erfolgt, vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt & Vorausabtretung
(1) Die Miller Exhaust - Custombike GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Haupt- und Nebenforderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Verbindung und Vermischung entstehenden Erzeugnisse. Die Miller Exhaust - Custombike GmbH erhält durch die Verbindung oder Vermischung ihrer Waren Miteigentum an den entstandenen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes ihres Materials, zu den anderen verwandten Materialien. Die Besitzübergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller die Ware unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt.
(3) Der Besteller der Unternehmer ist, ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs, berechtigt die Ware weiter zu veräußern. Veräußert er die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, gelten die ihm hieraus entstehenden Forderungen als an die Miller Exhaust - Custombike GmbH abgetreten, ohne das es einer weiteren Bestätigung bedarf.
(4) Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen des Eigentums der Miller Exhaust - Custombike GmbH sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht & Ausschlussgründe
(1) Ist die von der Miller Exhaust - Custombike gelieferte Ware mit Mängeln behaftet, die ihren Wert oder die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, kann der Besteller innerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist Nacherfüllung verlangen. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(2) Bei Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rücktritt vom Vertrag ist die erhaltene Ware an die Miller Exhaust - Custombike GmbH nach vorheriger Anzeige zurückzusenden. Die Rücksendung der Ware hat freigemacht zu erfolgen, die üblichen Versandkosten werden von der Miller Exhaust - Custombike GmbH erstattet.
(3) Für durch nicht fachgerechten Einbau auftretende Funktionsstörungen der ansonsten mangelfreien Ware wird keine Mängelhaftung übernommen. Aufgrund der zur Montage notwendigen technischen Fachkenntnis und der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen, muss die Montage durch einen Fachmann/-frau vorgenommen werden. Montagefehler durch Kunden gehen nicht zu Lasten der Miller Exhaust - Custombike GmbH.
(4) Für Funktionsstörungen, die insbesondere dadurch entstehen, dass der Besteller entgegen der Bedienungs-, Handhabung- oder Wartungsvorschriften gehandelt, eigenmächtige oder unsachgemäße Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen hat, wird keine Mängelhaftung übernommen.
§ 8 Haftung & Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung für Schäden des Bestellers an Körper, Gesundheit oder Leben durch das Verhalten der Miller Exhaust - Custombike GmbH und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
(2) Soweit die Miller Exhaust - Custombike GmbH nicht nach vorstehendem Absatz (1), oder aufgrund einer übernommenen Garantie unbeschränkt haftet, ist die Haftung für sonstige Schäden wie folgt beschränkt:
Für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden haftet die Miller Exhaust - Custombike GmbH nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Dies sind insbesondere solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung der Miller Exhaust - Custombike GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Bestimmungen diese Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
(3) Für Schäden an deren Eintritt die Miller Exhaust - Custombike GmbH kein Verschulden trifft wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses und die Folgen des Widerrufs wird gesondert belehrt. Zudem haben wir für Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular auf unserer Homepage (miller-custombike.de) als pdf zum Download bereitgestellt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht, bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(3) Bei Nutzungen, die über eine jeweils notwendige Eignungsuntersuchung hinausgehen, kann der Händler Ersatz für den Verlust verlangen, der ihm dadurch entsteht, dass er die Ware nicht mehr als neuwertig weiterverkaufen kann. Hierzu zählen u.a. in Betrieb genommene oder beschädigte Waren sowie montierte oder angelassene und montierte Auspuffanlagen und Zubehör. Wir weisen auf jedem Paket explizit nochmals darauf hin.
(4) Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde dem Verkäufer alle Aufwendungen, die ihm dadurch entstanden sind.
(5) Im Falle eines Widerrufes sowie der darauf folgenden Rücksendung der Ware muss der Käufer die Rücksendekosten vollständig tragen.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Ist der Besteller Unternehmer hat er die Ware nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.
(2) Ist der Besteller Verbraucher und ist die Verpackung der Ware offensichtlich beschädigt so soll er eine Schadensaufnahme durch die Transportperson veranlassen. Ist der Transportschaden erst nach dem Öffnen des Pakets feststellbar, soll der Besteller eine Schadensaufnahme auf der zuständigen Postfiliale veranlassen, um die für die Schadensregulierung durch die Transportversicherung notwendigen Unterlagen zu sichern.
§ 11 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Miller Exhaust - Custombike GmbH und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und Erfüllungsort zwischen dem Besteller und der Miller Exhaust - Custombike GmbH ist der Sitz der Miller Exhaust - Custombike GmbH, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: 30.08.2023